Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b Abs.3 SGBXI

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung 
Die häusliche Pflege demenzkranker Pflegebedürftiger stellt besondere Anforderungen an die Pflegepersonen. Deshalb werden den pflegenden Angehörigen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung angeboten. Für die Pflegebedürftigen stehen in der Entlastungsphase aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Verfügung.

Wenn beim Pflegebedürftigen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, der dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt hat, können ein Grundbetrag bis zu 100 EUR bzw. ein erhöhter Betreuungsbetrag bis zu 200 EUR pro Monat in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in das Folgejahr übertragen.

Eine Erstattung von zusätzlichen Aufwendungen ist im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der nachfolgend genannten Leistungen möglich:

Unabhängig davon sind Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde, berechtigt, den Beratungsbesuch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.

Urlaubs- oder Verhinderungspflege

Wir pflegen Ihre Angehörigen während Ihres Urlaubes, einer Kur- oder Krankenhausaufenthaltes oder sonstiger Verhinderung, im komfortablen Ambiente.Darüber hinaus natürlich auch in Ihrer eigenen Wohnung oder in Ihrem Haus.
Dazu gehört ein gut funktionierender Essenservice und der Wäschedienst.
Den je nach Situation notwendigen Hausnotruf, bieten wir selbstverständlich  mit an.
 

Pflegeversicherung - Verhinderungspflege

Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr. Diese Ersatzpflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.470 EUR im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Hausnotruf

Der Hausnotruf richtet sich an allein lebende Menschen, welche selbständig in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Vor allem ältere und behinderte Menschen sind oftmals gezwungen in ein Pflege- oder Altersheim umzuziehen. Das muss nicht sein! Der Hausnotruf bietet in Verbindung mit der Hilfe von Angehörigen oder den ambulanten Pflegediensten ein Höchstmaß an Sicherheit und Selbständigkeit

 


Voraussetzung Telefonanschluss
Theoretisch steht der Hausnotruf fast jedem zur Verfügung – egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Einzige Voraussetzung: ein Telefonanschluss. „Das Gerät selbst wird an einem zentralen Platz in den eigenen vier Wänden aufgestellt“. Entweder wird ein Zusatzapparat an ein vorhandenes Telefon angeschlossen, oder eine neue Anlage ersetzt das bisherige Telefon.

Herzstück des Systems ist eine hochempfindliche Freisprechanlage. Den Funksender zur Aktivierung trägt der Teilnehmer entweder um den Hals oder am Handgelenk. Da sich die meisten Unfälle im Badezimmer ereignen, sind die Sender in der Regel wasserdicht. Ein Knopfdruck reicht für den Notruf aus. „Mit dem Finger wird Alarm ausgelöst. Diesen überträgt das heimische Notrufgerät an die Leitstelle des jeweiligen Anbieters“.

 

Wie kann ich meinen Hausnotrufdienst finanzieren?

Der Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel lt. § 78 Abs. 1 SGB XI anerkannt. Dieses bedeutet für alle Empfänger von Leistungen aus der Pflegekasse, dass sie bei ihrer Pflegekasse einen Antrag zur Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel stellen können. Wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse vorliegt, kann der Hausnotruf zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt werden.Alle anderen Teilnehmer können diesen Dienst für eine geringe monatliche Gebühr nutzen. 
Unter bestimmten Umständen können auch abweichende Lösungen gefunden werden.

Hier sind wir für Sie unterwegs: Lübben, Lübbenau, Biebersdorf, Radensdorf, Straupitz, Goyatz, Groß Leuthen, Neu Zauche, Alt Zauche, Radden, Pretschen, Gröditsch, Märkische Heide, Wußwerk, Waldow, Bückchen, Butzen, Dollgen, Groß Leine, Klein Leine, Guhlen, Jessern, Kossenblatt, Krugau, Kuschkow, Laasow, Lamsfeld, Leibchel, Pretschen, Ressen, Sacrow, Schuhlen-Wiese, Schlepzig, Siegadel, Wiese, Wittmannsdorf,

 

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